Kfz-Gutachter Lexikon

Fachbegriffe im Kfz-Schadengutachten einfach erklärt

Im Bereich der Kfz-Schadengutachten gibt es viele Fachbegriffe, die für Laien oft schwer verständlich sind. Mit unserem Kfz-Gutachter Lexikon möchten wir Ihnen eine verständliche und übersichtliche Sammlung wichtiger Begriffe und Definitionen an die Hand geben.

Ob „Wiederbeschaffungswert“, „Restwert“ oder „Merkantiler Minderwert“ – hier finden Sie klare Erklärungen zu den zentralen Begriffen rund um Kfz-Gutachten, damit Sie Ihr Gutachten besser nachvollziehen können.

Begriffe und Definitionen im Kfz-Schadengutachten

Nachfolgend entnehmen Sie einen Auszug von Begriffen und Definitionen, die im Kfz-Schadengutachten wiedergefunden werden können:

Die Besichtigung durch den Kfz-Gutachter: Ihr Schlüssel zur Schadensermittlung

Die persönliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs durch einen qualifizierten Kfz-Gutachter ist von entscheidender Bedeutung. Nur so kann der tatsächliche Schadensumfang präzise ermittelt werden. Verdeckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, können so aufgedeckt werden. Senden Sie daher keine Fotos an Online-Sachverständigenbüros oder Versicherungen. Ein qualifiziertes Gutachten, das Ihre Interessen als Geschädigter optimal vertritt, ist ohne eine persönliche Inaugenscheinnahme nicht möglich.

Haftpflichtschaden: Ihre Rechte als Unfallopfer

Bei einem Haftpflichtschaden in Hamburg ist der Unfallverursacher gemäß § 249 BGB verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung. Sie als Geschädigter haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

Kaskoschaden: Ihre vertraglichen Pflichten

Im Falle eines Kaskoschadens (Teilkasko oder Vollkasko) haben Sie nicht die freie Wahl eines Gutachters und Anwalts. Hier gelten die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. Informieren Sie sich daher frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten im Kaskoschadensfall.

Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten: Die richtige Wahl

Versicherungen vermitteln oft den Eindruck, dass ein Kostenvoranschlag für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ausreicht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keine Beweiskraft bei Streitigkeiten mit der Versicherung. Im Gegensatz dazu dokumentiert ein Kfz-Gutachten den Schaden umfassend und berücksichtigt auch Faktoren wie Wertminderung, Reparaturdauer und Restwert. Zudem ist die Erstattung der Kosten für einen Kostenvoranschlag nicht garantiert. Ein Kfz-Gutachten ist daher die bessere Wahl, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Fiktive Abrechnung: Ihre finanzielle Freiheit

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen! Gemäß § 249 BGB können Sie als Geschädigter frei wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden finanziell auszahlen lassen möchten. Bei der fiktiven Abrechnung sind jedoch einige Punkte zu beachten: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Oktober 2018 können Sie als Geschädigter keine Umsatzsteuer geltend machen (AZ: VI ZR40/18). Weitere Kürzungen seitens der Versicherung, wie z.B. Verbringungskosten oder Stundenverrechnungssätze, sind möglich. Bei größeren Schäden wird zudem der Restwert des Fahrzeugs bei der Schadensregulierung berücksichtigt.

Abzüge für Wertverbesserung: Fairness bei der Reparatur

Wird im Rahmen der Unfallreparatur ein Altschaden (z.B. Rost) beseitigt, spricht man von einer Wertverbesserung. Um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Geschädigten zu vermeiden, kann die Versicherung Abzüge für die Wertverbesserung vornehmen („Neu für Alt“).

Mietwagen: Ihre Mobilität nach dem Unfall

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung. Achten Sie jedoch auf die Schadenminderungspflicht und wählen Sie einen angemessenen Mietwagen.

Nutzungsausfall: Entschädigung für den Nutzungsausfall

Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Ausfalls und der Fahrzeugklasse.

Notreparatur: Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung

Durch eine Notreparatur soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Die Kosten für die Notreparatur werden von der Versicherung erstattet.

Reparaturbestätigung / Unfallreparaturrechnung: Wichtige Dokumente

Bewahren Sie die Reparaturrechnung, das Gutachten und den Schriftverkehr mit Ihrem Rechtsanwalt sorgfältig auf. Alternativ können Sie sich eine Reparaturbestätigung ausstellen lassen.

Reparaturdauer: Planung und Dokumentation

Die Reparaturdauer wird im Gutachten angegeben. Bei längeren Reparaturen empfiehlt sich ein Reparaturablaufplan, um Kürzungen der Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfallentschädigung zu vermeiden.

Restwert: Der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs

Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug noch erzielen können. Der Gutachter ermittelt den Restwert auf dem regionalen Markt.

Totalschaden: Die verschiedenen Formen

Es gibt verschiedene Formen des Totalschadens:

Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug kann nicht mehr repariert werden.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert.

Echter Totalschaden: Die Reparaturkosten inkl. Wertminderung übersteigen den Wiederbeschaffungswert.

Unechter Totalschaden: Ein Neufahrzeug wird erheblich beschädigt.

Verkehrsrechtsexperte: Ihr Partner in Rechtsfragen

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen die freie Wahl eines Rechtsanwalts zu. Wählen Sie einen Anwalt mit Spezialisierung im Verkehrsrecht.

Vor- und Altschaden: Wichtig für die Schadensregulierung

Ein Altschaden ist ein noch nicht behobener Schaden, während ein Vorschaden ein reparierter Schaden ist. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Schadensregulierung.

Wertminderung: Der Minderwert Ihres Fahrzeugs

Die Wertminderung ist der voraussichtliche Mindererlös beim Verkauf eines Unfallfahrzeugs. Sie wird durch einen Gutachter ermittelt.

Wiederbeschaffungsaufwand: Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.

Wiederbeschaffungsdauer: Die Suche nach einem neuen Fahrzeug

Die Wiederbeschaffungsdauer ist die Zeit, die Sie benötigen, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden.

Wiederbeschaffungswert: Der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug aufwenden müssten.

130%-Regel: Reparatur auch bei Totalschaden

Unter bestimmten Voraussetzungen (fachgerechte Reparatur, Weiternutzung des Fahrzeugs) ist eine Reparatur auch bei einem Totalschaden bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes möglich.

Unfallskizze: Visualisierung des Unfallhergangs

Nutzen Sie Blatt und Papier, um den Unfallhergang zu visualisieren. Ebenfalls existieren Online-Tools, um eine Unfallskizze um den Unfallhergang visuell darzustellen. Fügen Sie gerne noch ergänzende Bilder hinzu, um die Unfallskizze zu vervollständigen.

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Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für Kfz-Gutachten aller Art in Hamburg. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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